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Seit 2004 ist die Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) verpflichtend. Seit 2013 müssen Tiere, die älter als 12 Monate sind, mit elektronischen Ohrmarken markiert werden. Dies gilt für Schafe und Ziegen, egal ob landwirtschaftlich genutzt oder als Hobby gehalten.
Ausführliche Informationen gibt es unter dem Link:
https://www.lkv.bayern.de/angebot/tierkennzeichnung-und-registrierung/#schafe-ziegen
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